Naturheilpraxis Jutta Nagel

Naturheilpraxis

Jutta Nagel

Westerfeldstr. 33

33611 Bielefeld

 

Telefon: +49 (0)521 / 800 9369

E-Mail: nagel@NaturheilpraxisBielefeld.de

 
Naturheilpraxis Jutta Nagel

Berufsbild Heilpraktiker

HeilpraktikerIn ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen (ohne Bestallung).  

 

Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von §18 des Einkommensteuergesetzes. Als Freiberufler besteht für den Heilpraktiker die Möglichkeit, Arbeitszeit und Leistungsvergütung selbst festzulegen (freie Honorgestaltung).  

 

Nur Heilpraktiker und Ärzte dürfen in Deutschland Diagnosen stellen und therapieren. Es sind die einzigen Berufe, die die Heilkunst berufsmäßig ausüben dürfen. 

 

Ein fundiertes schulmedizinisches Wissen ist neben naturheilkundlichen Methoden und ganzheitlichen Therapieansätzen Grundlage für die Arbeit als Heilpraktiker und Prüfungsvoraussetzung. Bei der „amtsärztlichen Überprüfung“ wird dieses schulmedizinische Wissen in schriftlicher und mündlicher Form abgefragt. Das erfolgreiche Bestehen der Heilpraktiker Prüfung durch den Amtsarzt des Gesundheitsamtes ist die Voraussetzung für die Zulassung als Heilpraktiker und Grundlage Ihrer Berufstätigkeit.   

 

Der Heilpraktiker versucht, die Ursachen und Hintergründe einer Krankheit zu erkennen. Dabei arbeitet er mit vielfältigen naturheilmedizinischen und ganzheitlichen Diagnose- und Therapiemethoden. Fachliche Kompetenz und Sicherheit werden von einem Heilpraktiker erwartet. Uumfangreiches naturheilkundliches und medizinisches Diagnose- und Therapiewissen sind dafür die Voraussetzung. 

 

Die Tätigkeitsbereiche eines Heilpraktikers erstrecken sich über ein breites Spektrum, wobei sich die meisten auf besondere Schwerpunktthemen hin spezialisieren. Hierzu gehören zum Beispiel: 

  • Naturheilverfahren
  • Eine Vielzahl von ganzheitlichen Diagnose- und Therapieverfahren wie z.B. Iris-Diagnose, Kinesiologie
  • Zusammenarbeit mit Laboren: für ganzheitliche Laboranalysen, Stuhluntersuchungen, Blutuntersuchungen
  • Klassische Naturheilverfahren (z.B. Kneipp-Therapie)
  • Humoraltherapie / Ausleitungsverfahren (Aschner-Methoden)
  • Entgiftungstherapie
  • Eigenbluttherapie und Eigenharntherapie
  • Sauerstoff- und Ozontherapie
  • Ernährungsberatung
  • Orthomolekulare Medizin (Vitamine, Mineralien und Spurenelementen)
  • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
  • Manuelle Therapien (z.B. Cranio-Sakraltherapie, chiropraktische Verfahren)
  • Entspannungstherapien
  • Neuraltherapie
  • Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Bioenergetische Methoden (z.B. Magnetfeldtherapie, Elektroakupunktur, Geopathie)
  • Komplexe Verfahren (z.B. biologische Krebstherapie)
  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Hypnosetherapie
  • Raucherentwöhnung
  • Psychotherapie

 
Der Heilpraktiker für Psychotherapie (ohne Voll-HP Zulassung) darf nur psychotherapeutisch wirken (also nicht körperliche Leiden therapieren, sondern nur seelische). Damit wurde berücksichtigt, dass viele psychologische Berater in Ausübung ihrer Tätigkeit mit der Heildefinition des Heilpraktikergesetzes kollidierten. Dies veränderte sich 1999 mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes, mit dem ein neuer Approbationsbereich des psychologischen Psychotherapeuten geschaffen wurde. Dieser psychologische Psychotherapeut ist also im Sinngehalt den Ärzten zuzuordnen (er ist kein Heilpraktiker, sondern i. d. R. ausgebildeter Diplom-Psychologe), was durch das Gesetz mit einer weitgehenden Gleichstellung auch beabsichtigt war. Heilpraktiker für Psychotherapie können Elemente der kognitiven Verhaltenstherapie, der Gestalttherapie, Psychodrama oder NLP, aber auch tiefenpsychologisch fundierte Methoden anwenden, sofern sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.

© Jutta Nagel 08.02.2012