Naturheilpraxis Jutta Nagel

Naturheilpraxis

Jutta Nagel

Westerfeldstr. 33

33611 Bielefeld

 

Telefon: +49 (0)521 / 800 9369

E-Mail: nagel@NaturheilpraxisBielefeld.de

 
Naturheilpraxis Jutta Nagel

Berufsbild Heilpraktiker

Tätigkeitsfelder und Methoden
 
Der moderne Heilpraktikerberuf gliedert sich nach der Neufassung des Psychotherapeutengesetzes in den allgemein praktizierenden Heilpraktiker und den 1993 eingeführten Heilpraktiker mit Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie.
 
Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an. Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen sie nicht verordnen.
 
Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf nur psychotherapeutisch wirken. Damit wurde berücksichtigt, dass viele psychologische Berater in Ausübung ihrer Tätigkeit mit der Heildefinition des Heilpraktikergesetzes kollidierten. Dies veränderte sich 1999 mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes, mit dem ein neuer Approbationsbereich des psychologischen Psychotherapeuten geschaffen wurde. Dieser psychologische Psychotherapeut ist also im Sinngehalt den Ärzten zuzuordnen (er ist kein Heilpraktiker, sondern i. d. R. ausgebildeter Diplom-Psychologe), was durch das Gesetz mit einer weitgehenden Gleichstellung auch beabsichtigt war. Heilpraktiker für Psychotherapie können Elemente der kognitiven Verhaltenstherapie, der Gestalttherapie, Psychodrama oder NLP, aber auch tiefenpsychologisch fundierte Methoden anwenden, sofern sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.

Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit). Dies können sowohl anerkannte, als auch naturheilkundliche oder sog. ganzheitliche Verfahren sein. Phantasiebezeichnungen sind nach HWG § 11 Abs. 6 nicht möglich. Häufig führen Heilpraktiker mit Vollzulassung Zusatzbezeichnungen wie:
 
•  Phytotherapie
•  Homöopathie
•  Chiropraktik
•  Akupunktur
 
Heilpraktiker mit dem Schwerpunkt Psychotherapie machen andere Angebote, z.B.:
 
•  Systemische Familientherapie
•  NLP-Therapeut
•  Autogenes Training
•  Hypnose
 
Der Patient bezahlt in der Regel die Rechnung für seine Behandlung selbst bis auf die teilweise Erstattung bestimmter Heilverfahren durch einige GKV und eine größere Anzahl von PKV. Das Behandlungsverhältnis regelt sich demnach auch nicht nach der GOÄ.
 
Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau, sowie in der Geburtshilfe. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Heilpraktiker keine Geschlechtskrankheiten behandeln. Davon ausgenommen sind Krankheiten der primären Geschlechtsorgane sofern diese nicht sexuell übertragbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Menstruationsbeschwerden, Prostatahyperplasie, Ovarialzysten oder Endometriose. Von Heilpraktikern entnommene Blutproben dürfen laut Strafprozessrecht nicht vor Gericht verwendet werden.
 
Quelle: www.heilpraktiker.de

© Jutta Nagel 10.03.2010